3. Dezember 2024

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Hälfte der ukrainischen Flüchtlinge überqualifiziert im Job

Hälfte der ukrainischen Flüchtlinge überqualifiziert im Job

Einer Studie zufolge arbeiten rund 18 Prozent aller erwerbsfährigen ukrainischen Flüchtlinge. Viele nehmen noch an Sprachkursen teil. Die Erwerbstätigenquote dürfte weiter steigen.

Rund 18 Prozent aller erwerbsfähigen ukrainischen Flüchtlinge sind einer Studie zufolge erwerbstätig, weitere 57 Prozent nehmen an Sprachkursen teil oder besuchen Bildungseinrichtungen. Ab einer Aufenthaltsdauer von zwölf Monaten steige die Erwerbstätigenquote «deutlich auf 28 Prozent», teilte das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) mit.

68 Prozent der Geflüchteten im erwerbsfähigen Alter hätten ein Hochschulexamen, weitere 16 Prozent eine Berufsausbildung. Fast die Hälfte der Erwerbstätigen arbeite in Berufen, für die sie formal überqualifiziert sind. Nur 39 Prozent der Erwerbstätigen arbeiteten in Vollzeit, 36 Prozent in Teilzeit, 18 Prozent seien geringfügig beschäftigt, 7 Prozent seien in Ausbildung oder machten ein Praktikum.

Der mittlere Monatsverdienst der vollzeitbeschäftigten Ukrainer liegt laut IAB mit 2550 Euro fast 1000 Euro unter dem Durchschnittsverdienst aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland. Bildungsabschlüsse, Berufserfahrung und gute Deutschkenntnisse erhöhten die Arbeitsmarktchancen und die Verdienste.

IAB erwartet beschleunigte Integration

Angesichts der hohen Teilnahmequote an Sprach- und Integrationskursen und der ausgeprägten Erwerbstätigkeitswünsche «ist nach Abschluss der Kurse eine beschleunigte Integration zu erwarten», sagt Yuliya Kosyakova, Leiterin des IAB-Forschungsbereichs Migration, Integration und internationale Arbeitsmarktforschung.

80 Prozent der ukrainischen Flüchtlinge im erwerbsfähigen Alter seien Frauen, die Hälfte von ihnen hat Kinder. Gute Kinderbetreuung führe «zu mehr sozialen Kontakten mit deutschen Familien, fördert die soziale Teilhabe und erleichtert damit auch indirekt den Arbeitsmarktzugang», sagte Kosyakovas Kollege Herbert Brücker.

Ukrainische Flüchtlinge unterliegen keinen Beschäftigungsverboten, müssen keine Asylverfahren durchlaufen und sind sie in die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld) integriert. Die Studie beruht auf einer repräsentativen Befragung von rund 6000 ukrainischen Geflüchteten im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 64 Jahren, die sich seit Februar 2022 in Deutschland aufhalten.