8. September 2024

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Haftbefehl gegen Windhorst außer Vollzug

Der Investor soll Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sein. Zunächst wurde bekannt, dass ein Gericht Haftbefehl erließ. Nun kam ein neuer Schritt.

Das Insolvenzgericht in Hannover hat einen Haftbefehl gegen den Investor Lars Windhorst außer Vollzug gesetzt. Das teilte eine Sprecherin des zuständigen Amtsgerichts Hannover auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Hintergrund sei, dass sich Windhorst mit dem Gericht auf einen Termin verständigt habe. Wann dieser ist, sagte die Sprecherin zunächst nicht.

Zuvor war bekannt geworden, dass das Gericht am 23. Mai einen Haftbefehl gegen den Investor erlassen hatte. Windhorst soll in einem Insolvenzantragsverfahren gegen die Projekt IZ Hannover GmbH Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sein. Ein Sprecher von Windhorsts Tennor-Gruppe hatte zuvor bestätigt, dass gegen den Haftbefehl Beschwerde eingelegt worden sei.