Das Heizungsgesetz ist auf der Zielgeraden. In zwei Wochen will die Ampel-Koalition es im Bundestag beschließen – nach einem langen Konflikt und als zentrales Vorhaben auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung.
Anfang September tagt der Bundestag zum ersten Mal nach der Sommerpause, das Heizungsgesetz soll nach einer vorläufigen Tagesordnung am 8. September verabschiedet werden. Ende September könnte das Gesetz dann den Bundesrat passieren und zum Jahreswechsel in Kraft treten. Die Union sieht allerdings immer noch wichtige Fragen ungeklärt.
Staatliche Förderung
Im Zuge der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, des sogenannten Heizungsgesetzes, soll die bestehende Bundesförderung für effiziente Gebäude reformiert werden. Das neue Förderkonzept solle «bis in die Breite der Gesellschaft hinein» Menschen unterstützen und sicherstellen, dass die Investitionskosten niemanden überfordern, heißt es in einem Antrag der Regierungsfraktionen aus SPD, Grünen und FDP. Derzeit gibt es zum Beispiel beim Einbau einer Wärmepumpe eine Förderung von bis zu 40 Prozent, wobei die maximal förderfähigen Investitionskosten bei 60 000 Euro pro Kalenderjahr liegen – das gilt für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen.
Grundförderung und Boni
Künftig ist nach den Plänen der Koalitionsfraktionen eine neue Fördersystematik geplant. Das neue Programm soll Anfang 2024 starten, wie aus Antworten der Bundesregierung auf eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervorgeht. Demnach prüft die Regierung Übergangsregeln, die einen «reibungslosen» Übergang zwischen bestehender und neuer Förderkulisse ermöglichen sollen. «Ob und wieweit es danach Übergangsregelungen für einzelne Programmteile geben wird, wird derzeit geprüft», heißt es in der Antwort weiter.
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll Anfang 2024 in Kraft treten – aber unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten. Für Bestandsbauten soll der Dreh- und Angelpunkt eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung sein. Auf dieser Grundlage sollen Hausbesitzer entscheiden können, was sie machen. Die kommunale Wärmeplanung soll in Kommunen über 100 000 Einwohnern ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen.
Bei der neuen Förderung soll es eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten klimafreundlicherer Heizungen geben, für alle Wohn- und Nichtwohngebäude. Zusätzlich soll ein Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten eingeführt werden – das soll gelten für alle selbstnutzenden Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40 000 Euro pro Jahr, wobei der jeweilige Haushalt zu betrachten ist. Dazu schreibt nun die Bundesregierung, etwa 40 bis 45 Prozent der Haushalte im selbstgenutzten Eigentum lägen unter der 40 000-Euro-Einkommensgrenze.
Voraussetzungen für Geschwindigkeitsbonus
Zusätzlich ist ein Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten geplant, als Anreiz für eine möglichst frühzeitige Umrüstung. Von 2028 an soll dieser Bonus um 3 Prozentpunkte alle zwei Jahre abgeschmolzen werden. Dieser Bonus soll allen selbstnutzenden Wohneigentümern gewährt werden, deren Gasheizung zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre alt ist, oder die eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung besitzen.
Grundförderung und Boni sollen kumuliert werden können, aber nur bis zu einem Höchst-Fördersatz von maximal 70 Prozent. Die maximal förderfähigen Investitionskosten sollen bei 30 000 Euro für ein Einfamilienhaus liegen – bei Mehrparteienhäusern bei 30 000 Euro für die erste Wohneinheit, für die zweite bis sechste Wohneinheit bei je 10 000 Euro, ab der siebten Wohneinheit 3000 je Wohneinheit.
Wenn neben dem Heizungstausch andere Effizienzmaßnahmen am Gebäude vorgenommen werden, liegen die maximal förderfähigen Investitionskosten für diese Maßnahmen nach Angaben des Wirtschaftsministeriums bei höchstens 60 000 Euro pro Wohneinheit. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen lägen damit pro Jahr bei bis zu 90 000 Euro.
Kredite über die KfW
Neben Zuschüssen zu den Investitionskosten sollen über die staatliche Förderbank KfW zinsvergünstigte Kredite mit langen Laufzeiten sowie Tilgungszuschüsse angeboten werden. Diese sollen alle Bürgerinnen und Bürger bis zu einem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen von 90 000 Euro in Anspruch nehmen können. Die KfW plant, diese Kredite ab dem 1. Januar 2024 anzubieten, wie es in der Antwort der Regierung heißt.
Beratung
Beim grundsätzlich zunächst weiter möglichen Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen soll es eine verpflichtende Beratung geben, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung sowie eine eventuelle Unwirtschaftlichkeit hinweist, insbesondere aufgrund ansteigender CO2-Bepreisung.
Union mit Kritik
Die Unionsfraktion sieht noch immer viel Klärungsbedarf. «Die soziale Flanke bleibt offen, der Klima-Effekt ist der Ampel selbst völlig unbekannt und echte Offenheit für technologische Vielfalt wird weiter durch Regelungswut erstickt», sagte der CDU-Energiepolitiker Andreas Jung. Die Ampel dürfe das Heizungsgesetz nicht «engstirnig» ohne jegliche Bereitschaft zur Klärung dieser Fragen durchdrücken.
Auf die Frage, mit welchen CO2-Einsparungen die Bundesregierung durch die GEG-Novelle rechne, antwortete die Bundesregierung, dazu lägen gegenwärtig noch «keine abschließenden Abschätzungen» vor.
Die Bundesregierung rechnet außerdem trotz der CO2-Bepreisung nicht mit real steigenden Gaspreisen in den nächsten Jahren – im Gegenteil. So soll laut Prognose im Jahr 2035 die Kilowattstunde Erdgas nach Abzug der Inflation 14,40 Cent kosten, derzeit seien es 16,04 Cent – allerdings seien Energiepreisprognosen «mit großer Unsicherheit» behaftet.
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