21. November 2024

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Im Coronahilfen-Dickicht: Was die Bundesregierung plant

Frust, Verzweiflung, Unsicherheit - die Kritik an den Coronahilfen war zuletzt immer größer geworden. Nun reagiert die Bundesregierung. Das dürfte mehr Geld kosten.
Einfacheres System:

Unternehmen und Selbstständige können bei den Coronahilfen mit mehr Geld und einfacheren Vorgaben rechnen. Das Fördersystem war in den vergangenen Wochen immer komplizierter geworden.

Wirtschaftsverbände hatten von Wut und Verzweiflung bei Firmen berichtet, es ging vor allem um eine schleppende Umsetzung der Hilfen und zu viel Bürokratie. Die Bundesregierung will nun in die Offensive kommen und plant einen Schnitt. Das System soll einfacher und die Hilfen sollen erweitert werden. Das dürfte weitere Milliarden kosten.

«Wir haben jetzt die Chance, die Überbrückungshilfe III nochmal drastisch zu vereinfachen und auch bei der Höhe eine Schippe drauf zu legen», sagte Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) dem «Handelsblatt». Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sagte am Montag vor Beratungen der Eurogruppe, die Überbrückungshilfe solle noch einmal großzügiger ausgestaltet werden. Der Bund habe die Finanzkraft, dies zu tun. Dabei solle es im Zuge der «Neustarthilfe» auch Verbesserungen für Soloselbstständige geben.

Ziel der Ministerien war es, zu den Beratungen von Bund und Ländern am Dienstag über den weiteren Kurs in der Corona-Krise eine gemeinsame Position zu erarbeiten – erwartet wurde, dass der Lockdown erneut verlängert wird. Was geplant ist:

MEHR GELD

Das Kerninstrument des Bundes, um die Folgen der Corona-Krise für Firmen und Jobs abzufedern, ist die Überbrückungshilfe III. Im Vergleich zur Überbrückungshilfe II hat die Regierung bereits finanziell draufgesattelt – nun sind erneut Nachbesserungen geplant.

Betriebe, die aufgrund behördlicher Anordnungen dicht machen mussten, bekommen bisher Zuschüsse von höchstens 500 000 Euro pro Monat. Dieser Betrag könnte auf bis zu 1,5 Millionen Euro angehoben werden. Bei allen anderen Unternehmen könnte die Obergrenze von bisher 200 000 Euro pro Monat auf eine Million Euro steigen. Die Bundesregierung verhandelt schon seit längerem mit der EU-Kommissionen über Änderungen im Beihilferecht.

Geplant ist außerdem, den Förderzeitraum zu erweitern. Bisher gilt die Überbrückungshilfe III für die Fördermonate Januar bis Juni. Künftig soll sie rückwirkend auch für die Fördermonate November und Dezember gelten – das zielt etwa auf den Handel.

EINFACHERER ZUGANG

Die wichtigste geplante Neuerung: Es soll ein Kriterium geben, ob Firmen Hilfen bekommen können. Sie sollen für jeden Monat eine Förderung bekommen, in dem sie einen Umsatzeinbruch von wenigstens 30 Prozent nachweisen können. Vergleichswert ist in der Regel der Vorjahresmonat.

Bisher mussten Firmen nachweisen, dass sie in mehreren Monaten Umsatzeinbrüche erlitten haben, oder ob sie direkt oder indirekt von Schließungen betroffen sind. Für die Fördermonate November und Dezember müssen Firmen bisher einen Umsatzrückgang von 40 Prozent vorweisen. Bei der Staffelung soll es bleiben: Je höher die Umsatzausfälle und Verluste, desto höher sind die Zuschüsse.

NEUE FIXKOSTEN:

Bei der Überbrückungshilfe werden betriebliche Fixkosten erstattet – damit Firmen also Mieten oder Strom weiter zahlen können, auch wenn sie keine oder nur wenig Einnahmen haben. Förderfähig sind auch Zinsaufwendungen für betriebliche Kredite, Ausgaben für Telefon und Internet sowie Personalkosten, die nicht vom Kurzarbeitergeld erfasst sind.

Die geplante Neuerung bei den Fixkosten sind Abschreibungen auf verderbliche und saisonale Waren – das zielt vor allem auf den Handel, damit etwa Modegeschäfte im Lockdown nicht auf Winterklamotten sitzen bleiben.

HÖHERE ABSCHLAGSZAHLUNGEN

Es dauert, bis die regulären Hilfen ausgezahlt werden – etwa weil Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Damit erste Gelder schneller fließen, gibt es Abschlagszahlungen als Vorschüsse auf spätere Zahlungen. Diese Abschlagszahlungen bei den November- und Dezemberhilfen sollen erhöht werden – und zwar nach dem Vorschlag Altmaiers auf maximal 150.000 Euro. Das soll gelten für drei Fördermonate, der Höchstbetrag soll pro Monat bei 50.000 Euro liegen. Bisher bekommen Firmen Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50.000 Euro, Soloselbstständige von bis zu 5000 Euro.

REAKTIONEN AUS DER WIRTSCHAFT

Der Handelsverband sprach von guten Nachrichten. «Wir haben sehr für diese notwendigen Anpassungen gekämpft», sagte Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Verständigung innerhalb der Bundesregierung und der Europäischen Union müsse jetzt aber schnell gehen, den Handelsunternehmen im Lockdown laufe die Zeit davon. Der Mittelstand nannte die geplanten Nachbesserungen überfällig. Wie dramatisch die Lage für Branchen im Lockdown sind, zeigten Zahlen des Statistischen Bundesamtes: Im November brach bei Hoteliers und Wirten der Umsatz im Vergleich zum Vorjahresmonat um fast 70 Prozent ein.

Copyright 2021, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten, Von Andreas Hoenig, dpa