3. Dezember 2024

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Inflationsausgleichsprämie für viele Tarifbeschäftigte

Inflationsausgleichsprämie für viele Tarifbeschäftigte

Mit der steuer- und abgabenfreien Sonderzahlung wollte die Bundesregierung die Beschäftigten in der Energiekrise entlasten. Viele Beschäftigte profitieren davon, aber nicht in allen Branchen gleich.

Die große Mehrheit der Tarifbeschäftigten in Deutschland bekommt eine Inflationsausgleichsprämie. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben seit Oktober 2022 mehr als drei Viertel (77,9 Prozent) die steuer- und abgabenfreie Einmalzahlungen erhalten beziehungsweise werden die Prämie laut Tarifvertrag noch bis Jahresende 2024 ausgezahlt bekommen. Die durchschnittliche Summe liegt pro Person bislang bei 2761 Euro.

Zahlung zwischen 1000 und 3000 Euro

Allerdings gibt es deutliche Unterschiede zwischen einzelnen Branchen. Die niedrigsten Prämien erhielten Tarifbeschäftigte im Baugewerbe mit durchschnittlich 1104 Euro sowie in der Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei mit 1689 Euro im Schnitt.

Am höchsten fiel die Sonderzahlung im Bereich Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung (3000 Euro), Erziehung und Unterricht (2999 Euro), Kunst, Unterhaltung und Erholung (2987 Euro) sowie Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung (2943 Euro) aus.

Anteilig am stärksten profitieren die Beschäftigten in der Industrie und im Bereich Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung von der Sonderzahlung. Dort haben 96,1 beziehungsweise 96,0 Prozent der Tarifbeschäftigten einen Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie. Im Gastgewerbe (6,3 Prozent) oder im Handel (24,4 Prozent) sind es deutlich weniger.

Zahlen nicht endgültig

Die Bundesregierung hatte die Sonderzahlung von bis zu 3000 Euro steuer- und abgabenfrei gestellt, um die Belastungen der Energiekrise und der zeitweise stark gestiegen Inflation für die Beschäftigten abzumildern. Je nach Tarifvereinbarung kann das Geld als Gesamtbetrag oder gestaffelt in Teilbeträgen ausgezahlt werden.

Die Maßnahme aus dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung trug nach bereits veröffentlichten Daten dazu bei, dass die Tarifverdienste einschließlich Sonderzahlungen im vergangenen Jahr um durchschnittlich 3,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr stiegen.

Inflationsausgleichsprämien können bis Ende des Jahres 2024 ausgezahlt werden. Die Tarifpartner können somit noch Sonderzahlungen vereinbaren. Die Zahlen der Statistiker sind daher noch nicht endgültig.