3. Dezember 2024

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Inflationsausgleichsprämie für viele Tarifbeschäftigte

Inflationsausgleichsprämie für viele Tarifbeschäftigte

Mit der steuer- und abgabenfreien Sonderzahlung wollte die Bundesregierung die Beschäftigten in der Energiekrise entlasten. Viele Beschäftigte profitieren davon, aber nicht in allen Branchen gleich.

Die große Mehrheit der Tarifbeschäftigten in Deutschland profitiert von einer Sonderzahlung zur Dämpfung des Inflationsschocks. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben seit Oktober 2022 mehr als drei Viertel (77,9 Prozent) die Inflationsausgleichsprämie erhalten oder werden die steuer- und abgabenfreie Einmalzahlung laut Tarifvertrag noch bis Jahresende 2024 bekommen. Die durchschnittliche Summe liegt pro Person bislang bei 2761 Euro. Wie viele der tariflosen Arbeitgeber die Prämie zahlen und in welcher Höhe, geht aus den Daten nicht hervor.

«Die Daten zur Inflationsausgleichsprämie zeigen, dass Beschäftigte in Betrieben mit Tarifvertrag gute Chancen haben, zusätzlich zum Grundentgelt noch eine Sonderzahlung zu bekommen – ähnlich wie dies beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld der Fall ist», sagte Malte Lübker, Entgeltexperte aus dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung.

Inzwischen arbeiten aber noch etwa die Hälfte der Beschäftigten in Betrieben, die an einen Flächen- oder Haustarifvertrag gebunden sind. Viele Betriebe orientieren sich allerdings freiwillig an Branchentarifverträgen.

Inflationsschock etwas abgemildert

Die Bundesregierung hatte die Sonderzahlung von bis zu 3000 Euro steuer- und abgabenfrei gestellt, um die Belastungen der Energiekrise und der zeitweise stark gestiegen Inflation für die Beschäftigten abzumildern.

Die Maßnahme aus dem dritten Entlastungspaket trug nach bereits veröffentlichten Daten dazu bei, dass die Tarifverdienste einschließlich Sonderzahlungen im vergangenen Jahr um durchschnittlich 3,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr stiegen. Das war der höchste Zuwachs seit Einführung der Statistik im Jahr 2010. Ihm stand im Jahresschnitt allerdings eine Inflation von 5,9 Prozent gegenüber. 2023 war damit trotz deutlicher Lohnsteigerungen das dritte Jahr in Folge mit kräftigen Kaufkraftverlusten für die Tarifbeschäftigten.

«Die Inflationsausgleichsprämien haben geholfen, den Inflationsschock für die Beschäftigten etwas abzufedern», sagte Lübker. «Auch wenn die Inflationsraten langsam zurückgehen, so bleiben die Lebenshaltungskosten unverändert hoch.» Lübker plädierte daher dafür, die Einmalzahlungen in den laufenden Tarifrunden in das reguläre Entgelt zu überführen, falls dies noch nicht vereinbart sei.

Höchste Sonderzahlung im Öffentlichen Dienst

Bei den Tarifbeschäftigten, die die Prämie bekommen, gibt es deutliche Unterschiede zwischen einzelnen Branchen. Die niedrigste Sonderzahlung gab es demnach im Baugewerbe mit durchschnittlich 1104 Euro sowie in der Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei mit 1689 Euro. Am meisten erhielten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bereich Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung (3000 Euro), Erziehung und Unterricht (2999 Euro), Kunst, Unterhaltung und Erholung (2987 Euro) sowie Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung (2943 Euro).

Anteilig am stärksten profitieren die Beschäftigten in der Industrie und im Bereich Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung von der Sonderzahlung. Dort haben 96,1 beziehungsweise 96 Prozent der Tarifbeschäftigten einen Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie. Im Gastgewerbe (6,3 Prozent) oder im Handel (24,4 Prozent) sind es deutlich weniger.

Die Prämien können je nach Tarifvereinbarung als Gesamtbetrag oder gestaffelt in Teilbeträgen und noch bis Jahresende ausgezahlt werden kann. Die Tarifpartner können also noch Sonderzahlungen vereinbaren. Die Zahlen der Statistiker sind daher vorläufig.