Gegner des Rügener Flüssigerdgas-Terminals haben ihr Ziel eines Baustopps vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verfehlt. Das Gericht lehnte einen entsprechenden Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ab, wie es am Donnerstag mitteilte. In Leipzig liegen noch weitere Klagen mit entsprechenden Anträgen von der Gemeinde Binz und dem Naturschutzbund (Nabu) vor.
Nach der Genehmigung des ersten Seeabschnitts der Anbindungspipeline für das Terminal durch das Bergamt Stralsund hatte die DUH im August geklagt. Die insgesamt rund 50 Kilometer lange Leitung soll das Terminal in Mukran im Norden Rügens mit dem Gasleitungsknotenpunkt in Lubmin verbinden.
DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner hatte gesagt, es könne nicht sein, dass dieses gigantische Infrastrukturprojekt stückchenweise genehmigt wird, ohne dass es eine umfassende Abschätzung des Bedarfs und der ökologischen Auswirkungen gibt.
Zeitplan für das Terminal ist eng
Das Bundesverwaltungsgericht teilte nun mit, nach summarischer Prüfung ihrer Erfolgsaussichten erweise sich die Klage derzeit als voraussichtlich unbegründet. Der Planfeststellungsbeschluss gehe zu Recht mit Blick auf die kommenden Heizperioden von einem Fortbestand der Gasversorgungskrise aus. Das Gericht beruft sich in der Mitteilung auch auf die Einschätzung der Bundesnetzagentur, die einen zusätzlichen Bedarf an Einspeisemöglichkeiten für Flüssigerdgas (LNG) sehe. Demnach vermochte die DUH nicht, diese Einschätzung zu erschüttern.
Der Zeitplan für das Terminal ist eng. Noch im kommenden Winter soll das Terminal nach Vorstellungen der Bundesregierung betriebsbereit sein. Sie hält das Terminal in Mukran unter Verweis auf die Energieversorgungssicherheit für notwendig. Kritiker sprechen hingegen von nicht benötigten Überkapazitäten und sehen die Umwelt und den für Rügen wichtigen Tourismus gefährdet.
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