Im Rechtsstreit um den dritten Börsengang der Deutschen Telekom wird den Klägern ein Vergleich angeboten. Bei Annahme erhalten sie den im Jahr 2000 geleisteten Kaufpreis zurück, von dem zwischenzeitlich gezahlte Dividenden und ungefähr den heutigen Kurswert abgezogen werden.
Aufgeschlagen werden hingegen 70 Prozent der üblichen Prozesszinsen. Die Aktien bleiben dann im Besitz der Anleger.
Auf diese Lösung verständigten sich am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt maßgebliche Anlegerschutzanwälte und die drei Beklagten Deutsche Telekom, Bundesrepublik Deutschland und die Staatsbank KfW. Ob sie den Vergleich annehmen, entscheiden aber die einzelnen Kläger. Ihnen soll bis Ende Juni 2022 jeweils ein Angebot vorgelegt werden.
Die Aktien waren im Juni 2000 zu einem Startkurs von 66,50 Euro in den Markt gekommen. Das Allzeithoch von 103,50 Euro lag damals schon mehrere Monate zurück. Heute notiert das Papier bei etwa 17 Euro und damit nicht allzu weit entfernt vom ursprünglichen Ausgabepreis 1996, also 28,50 D-Mark (14,57 Euro).
Rund 16.000 Kleinaktionäre hatten sich damals getäuscht gefühlt und seit 2001 beim Landgericht Frankfurt Klagen eingereicht. Ihre Kursverluste summierten sich nach ihren Angaben auf rund 80 Millionen Euro. Das zusammenfassende Musterverfahren ist bis heute nicht rechtskräftig abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof hat aber einen schwerwiegenden Fehler im Verkaufsprospekt für die Aktie festgestellt. Der Vorsitzende Richter des OLG, Bernhard Seyderhelm, rief die Kläger auf, den Vergleich anzunehmen.
Ähnliche Beiträge
Die Bahn braucht Milliarden – Wo soll das Geld herkommen?
Weltkriegsbombe nahe Tesla-Werk erfolgreich gesprengt
Bundesregierung will Stromtrassen schneller ausbauen