21. November 2024

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Koalition ringt um längeren Insolvenzschutz in Corona-Krise

Ohne eigenes Verschulden sind viele Firmen während der Pandemie in die Krise gerutscht. Bisher kamen sie häufig um den Insolvenzantrag herum. Das könnte sich jetzt ändern.

Union und SPD ringen um eine Verlängerung des Insolvenzschutzes für Firmen, die von der Corona-Krise schwer getroffen sind.

Offiziell sollte diese Sonderregelung Ende April auslaufen, also in der Nacht zum Samstag. «Wir werden nächste Woche einen letzten Versuch unternehmen, mit der Union die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht um zwei Monate zu vereinbaren», kündigte der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner heute aber an. Ein Sprecher des Justizministeriums erklärte, die Bundesregierung plane derzeit keine Verlängerung der Regelung.

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht soll verhindern, dass durch die Pandemie unverschuldet in Not geratene Unternehmen pleite gehen und verschwinden. Dabei geht es um Firmen mit Anspruch auf staatliche Corona-Hilfen. Normalerweise muss der Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrunds gestellt werden. Wegen der Pandemie hatte die Bundesregierung im vergangenen Frühjahr aber die Meldepflichten für Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit außer Kraft gesetzt.

Für Zahlungsunfähigkeit gilt die Antragspflicht seit Oktober wieder. Für überschuldete Firmen ist sie bis Ende April ausgesetzt – unter der Voraussetzung, dass die Firmen Staatshilfen beantragt haben, die noch nicht ausgezahlt sind. Die Unternehmen müssen zudem glaubhaft machen, dass sie durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten gerieten.

Laufe die Regelung nun aus, müssten viele Unternehmen Insolvenz anmelden, die sich bisher tapfer durch die Krise gekämpft hätten, kritisierte Fechner, «nur weil staatliche Hilfen noch nicht ausbezahlt sind». Es stünden tausende Jobs auf der Kippe. «Hier werden Wirtschaftsstrukturen zerstört, die auf Dauer verloren sind.» Bisher blockiere die Union eine Verlängerung.

Der Rechtspolitiker der Union, Volker Ullrich, sprach sich im «Handelsblatt» gegen eine Fortführung aus. Grund dafür sei, dass die staatlichen Hilfen für in Not geratene Betriebe mittlerweile flössen. Vor allem wegen der Probleme bei der Auszahlung der Überbrückungshilfen sei die Sonderregelung zu Jahresbeginn überhaupt verlängert worden.

Im Corona-Jahr 2020 war die befürchtete Welle von Unternehmenspleiten ausgeblieben. Die Zahl der Firmenzusammenbrüche sank vielmehr auf den niedrigsten Stand seit Jahren – vor allem weil viele notleidende Unternehmen keine Insolvenzanträge stellen mussten. Nach Einschätzung des Verbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) entlasteten auch das Kurzarbeitergeld und staatliche Finanzhilfen die Unternehmen.

Wirtschaftsforscher rechnen aber mit deutlich steigenden Insolvenzzahlen, sollten die staatlichen Hilfsmaßnahmen in den kommenden Monaten auslaufen. Die europäischen Stabilitätswächter für die Finanzmärkte warnten vor einer Pleitewelle, die auch die wirtschaftliche Erholung gefährden könne. Die in der Krise gewährten Hilfen sollten nach dem Ende der Pandemie sanft auslaufen um das Fortbestehen überlebensfähiger Unternehmen zu sichern.

Von der Pandemie stark betroffene Branchen setzen sich für eine Verlängerung des Insolvenzschutzes ein. Es könne noch dauern, bis das Geschäft mit Reisen wieder richtig anlaufe, sagte der Präsident des Deutschen Reiseverbands, Norbert Fiebig, dem «Handelsblatt». «Wenn die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nicht bis Ende des Jahres verlängert wird, waren alle bisher gewährten Hilfen umsonst. Das kann die Politik nicht wollen.» Der Handelsverband HDE regte eine Verlängerung bis Ende August an. Noch immer gebe es Unternehmen, die auf Auszahlung der staatlichen Hilfen warteten, zum Teil liefen auch noch Antragsfristen über Überbrückungsgelder.

Der Präsident des Ifo-Instituts, Clemens Fuest, äußerte sich dagegen zurückhaltend zu einer Verlängerung. Je länger man die Insolvenzpflicht aussetzen, desto triftiger müssten die Gründe sein, sagte er dem «Handelsblatt». Er sehe aber dennoch nicht die Gefahr, dass Unternehmen durch die Regelung am Leben gehalten würden, die eigentlich nicht überlebensfähig seien.