Im Streit um die Marke «Big Mac» hat McDonald’s vor dem Gericht der EU eine Niederlage kassiert. Der amerikanische Fast-Food-Gigant darf die Marke für Geflügelprodukte nicht mehr nutzen, entschieden die Richter in Luxemburg. Der bekannte Big Mac, der nach Angaben von McDonald’s mit Rindfleisch zubereitet wird, dürfte davon wohl nicht betroffen sein.
Hintergrund ist ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen McDonalds und der irischen Schnellrestaurantkette Supermac’s über die Eintragung der Marke «Big Mac». McDonald’s ließ diese 1996 eintragen. 2017 wollte Supermac’s diesen Eintrag aber löschen lassen und argumentierte, dass McDonald’s die Marke seit fünf Jahren nicht ernsthaft benutzt habe. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) gab dem teilweise statt, gestand jedoch McDonald’s zu, dass die Marke für Speisen aus Fleisch- und Geflügelprodukten, für Sandwiches und für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Restaurants und Drive-In-Einrichtungen weiter geschützt bleibe.
Das Gericht der EU hob diese Entscheidung nun jedoch auf und schränkte die Markenrechte von McDonald’s am Big Mac weiter ein. McDonald’s darf demnach die Marke nicht mehr für Geflügelprodukte nutzen sowie für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Franchise-Restaurants und Drive-In-Läden stehen.
McDonald’s habe beim EUIPO nicht genügend Beweise vorgelegt, dass die Marke für Geflügelprodukte ernsthaft benutzt werde, so die Richter. Dazu hätte der Fast-Food-Riese zum Beispiel Verkaufsmengen angeben müssen. Auch habe McDonald’s nicht nachgewiesen, dass sie die «Big Mac»-Marke für den Betrieb von Restaurants benutzten.
Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, vorgegangen werden.
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