21. November 2024

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Mehr Markenschutz für Uhrenhersteller in Glashütte

Genauso wie Champagner eine geschützte geografische Herkunftsbezeichnung ist, soll nun eine ähnliche Regel für den Ort Glashütte in Sachsen auf den Weg gebracht werden.

Der Bundesrat hat mehr Markenschutz für die Uhrenhersteller im sächsischen Glashütte auf den Weg gebracht.

Die Länderkammer stimmte einer Vorlage Sachsens für einen besseren Schutz der Herkunftsangabe «Glashütte» zu. Damit werden verbindliche Anforderungen für die Verwendung der geografischen Herkunftsangabe für Uhren festgelegt. Die Uhrmacher sollen so besser vor einer missbräuchlichen Verwendung der Bezeichnung «Hergestellt in Glashütte» geschützt werden. Für Uhren aus Glashütte stehen Marken wie A. Lange & Söhne, Glashütte Original, Nomos oder Mühle.

«Der Schutz der Herkunftsangabe ‚Glashütte‘ ist ein großer Erfolg für Sachsen und ein wichtiges Signal für die traditionsreiche Uhrmacherkunst im Osterzgebirge», sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU). Die in Glashütte hergestellten Uhren stünden im weltweiten Wettbewerb für eine besondere Qualität und Handwerkskunst. Gerade aus China gebe es immer wieder Versuche, Produkte zu kopieren. Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) sagte im Bundesrat, Glashütte gehöre damit zum kleinen Kreis der Orte, die eine Sache so erfolgreich und mit einem so hohen Qualitätsanspruch betreiben, dass sie ein Synonym für ihr Handwerk geworden seien.

Nach der Verordnung dürfen nur noch die Uhren als «in Glashütte hergestellt» bezeichnet werden, deren Wertschöpfung zu 50 Prozent in der Stadt Glashütte geschieht. Einige Arbeitsschritte dürfen auch in den Ortsteilen Bärenstein und Lauenstein der Stadt Altenberg sowie im Gebiet der Stadt Dresden erfolgen. Zentrale Schritte müssen aber vollständig in Glashütte vollzogen werden.