Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland erhalten ab 1. Oktober höhere Löhne. Der Bundesrat ließ am Freitag in Berlin die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1. Oktober auf 12 Euro je Stunde passieren.
Mit dem Verzicht der Länderkammer auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses nahm der Anstieg der Lohnuntergrenze die letzte Hürde in der Gesetzgebung.
Auch Minijob-Grenze steigt um 70 Euro
Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,82 Euro brutto. Zum 1. Juli steigt er turnusmäßig auf 10,45 Euro, zum 1. Oktober dann auf 12 Euro je Stunde. Zugleich steigt die Grenze für Minijobs im Oktober von 450 auf 520 Euro im Monat.
Der Bundestag hatte die Gesetzesvorlage von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eine Woche zuvor beschlossen. Der Gesetzentwurf geht von heute etwa 6,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit einem Stundenlohn unter 12 Euro aus. Später soll für die Festsetzung der Lohnuntergrenze wieder die Mindestlohnkommission aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern zuständig sein. Die nächste Anpassung ist für 1. Januar 2024 vorgesehen.
Mindestlohnerhöhung ist Kernversprechen der SPD
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die Anhebung der Lohnuntergrenze zu einem Kernversprechen des Bundestagswahlkampfs gemacht. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sagte im Bundesrat nun, die Löhne sollten so hoch sein, dass man damit vernünftig leben könne und am Ende auch eine auskömmliche Rente bekomme. Ziel müsse es darüber hinaus aber auch sein, dass mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Tariflohn bekommen.
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