Das Bundeswirtschaftsministerium will weitere Vorkehrungen für den Fall wegbrechender russischer Gaslieferungen treffen.
Falls Gasmangel eintritt oder droht, soll der Gasverbrauch in der Stromerzeugung deutlich reduziert werden, wie am Dienstag aus dem Bundeswirtschaftsministerium in Berlin zu hören war.
Als eine Art Versicherung für ausbleibende Gaslieferungen will das Wirtschaftsministerium eine Gasersatz-Reserve einrichten, die bis zum 31. März 2024 befristet sein soll. Dazu sollen Kohlekraftwerke länger in Reserve bleiben, Braunkohlekraftwerke in Bereitschaft sollen im Bedarf schneller einsatzbereit sein. So lange die Kraftwerke in der Reserve bleiben, entstehen keine zusätzlichen Treihausgas-Emissionen. Am Kohleausstieg bis 2030 hält das Ministerium fest.
Die entsprechenden Gesetzentwürfe sollen nun den anderen Ressorts der Bundesregierung zur Beratung vorgelegt werden. Im vergangenen Jahr trug Gas nach Ministeriumsangaben etwa 15 Prozent zur deutschen Stromerzeugung bei, inzwischen dürfte der Anteil demnach aber schon geringer sein.
Der Einsatz von Gaskraftwerken zur Stromerzeugung soll im Ernstfall für eine Dauer von sechs Monaten mit einem Malus belegt werden, was den Betrieb laut Ministerium unwirtschaftlich machen würde.
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