21. November 2024

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Monopolkommission sieht Wettbewerbsprobleme auf Ölmarkt

Trotz des Tankrabatts bleiben die Spritpreise vergleichsweise hoch. Ob sich Konzerne das Geld in die Tasche stecken, muss nach Ansicht von Experten noch untersucht werden. Die Ideen des Wirtschaftsministers für ein schärferes Kartellrecht bewerten sie grundsätzlich positiv.

Ein Beratergremium der Bundesregierung sieht auf dem Ölmarkt grundsätzliche Wettbewerbsprobleme. Diese seien schon vor der Energiekrise und der Einführung des Tankrabatts deutlich gewesen, sagte der Vorsitzende der Monopolkommission, Jürgen Kühling, am Dienstag.

Je mehr Algorithmen benutzt würden, desto mehr steige der Preis. In welcher Höhe der Tankrabatt an die Bürger weitergegeben worden sei, müsse dagegen weiter untersucht werden.

Auch Wirtschaftsstaatssekretär Sven Giegold betonte, die Wirkung der Energiesteuersenkung lasse sich noch nicht abschließend bewerten. Man wolle sich nicht nur anschauen, ob die Steuersenkung weitergegeben worden sei, sondern auch welche Gewinnmargen die Konzerne gemacht hätten. Der moralische Druck der Bevölkerung auf die Ölkonzerne sei jedenfalls maximal hoch gewesen.

Zum 1. Juni war zur Entlastung der Autofahrer die Energiesteuer auf Benzin und Diesel gesenkt worden. Danach gab es eine aufgeheizte Debatte darüber, ob die Konzerne den Rabatt an die Autofahrer weitergaben oder selbst einstrichen. Die Branche selbst verwies auf gestiegene Preise auf dem Weltmarkt.

Sektoruntersuchungen geplant

Wirtschaftsminister Robert Habeck will dem Kartellamt auch deshalb schärfere Eingriffsmöglichkeiten geben. Wettbewerbshüter sollen neben schlagkräftigeren Sektoruntersuchungen auch Gewinne abschöpfen können, wenn Unternehmen ihre Marktmacht missbrauchen. Als letztes Mittel sollen Entflechtungen möglich sein.

Die Monopolkommission begrüßte die geplante Sektoruntersuchung in der Ölbranche. Dieser Einblick in die Märkte sei das wichtigste Instrument. Eine Verschärfung der Gewinnabschöpfung sieht das Gremium dagegen skeptisch. Das Kartellamt könne schon jetzt viel häufiger Geldbußen verhängen, tue dies jedoch nicht. Auch über Schadenersatzklagen könnten Vorteile abgeschöpft werden. Daher bezweifele man, dass die Verschärfung viel verändern werde.

Generell beobachtete die Kommission bei den deutschen Großunternehmen zuletzt weniger Konzentration. Der Anteil der 100 größten deutschen Unternehmen an der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung sei auf 14 Prozent im Jahr 2020 gesunken. Auch personell und kapitalmäßig hätten die Verflechtungen nicht zugenommen.