21. November 2024

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Neue Corona-Hilfe: Anträge vor allem aus Gastgewerbe

Am Freitag sind die verbesserten Hilfen zum Ausgleich von Corona-Belastungen gestartet. Insbesondere das Gastgewerbe reichte Anträge ein. Es wird mit bis zu 100.000 weiteren Anträgen gerechnet.

Die neue Überbrückungshilfe IV zum Ausgleich von Belastungen durch die Corona-Krise stößt vor allem im Gastgewerbe auf Nachfrage.

Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums wurde unmittelbar mit dem Start der verbesserten Hilfen am Freitag ein Fördervolumen von fast 200.000 Euro beantragt. Die ersten Anträge seien unter anderem aus Bremen und Nordrhein-Westfalen eingereicht worden und hätten vor allem das Gastgewerbe betroffen, teilte das Ministerium am Samstag weiter mit.

Seit Freitag können bis Ende April Anträge für die Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 gestellt werden. Die Förderbedingungen für Unternehmen wurden den Angaben zufolge nochmals verbessert, «um die Sorgen der betroffenen Branchen aufzunehmen». So könnten jetzt nicht nur Sach-, sondern auch Personalkosten geltend gemacht werden, die Unternehmen durch 2G- und 2G-plus-Zutrittskontrollen entstehen.

Bis zu 100.000 weitere Anträge erwartet

Man gehe davon aus, dass je nach Pandemieverlauf bis zu 100.000 Unternehmen Anträge stellen, hieß es weiter. Bereits in den nächsten Wochen würden erste Abschlagszahlungen ausgezahlt, hatte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) gesagt. «Wir wissen, dass es für viele Unternehmen aufwendig und kostspielig ist, 2G-Regeln umzusetzen oder andere Corona-Zutrittsbeschränkungen zu vollziehen.» Finanzminister Christian Lindner (FDP) betonte: «Damit stehen wir den Unternehmen zur Seite, um die Belastungen durch die Pandemie so gut es geht abzumildern.»

Überbrückungshilfe IV kann über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden. Für die Bearbeitung sind den Angaben zufolge die Bewilligungsstellen der Länder zuständig, die Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro je Fördermonat genehmigen könnten. Abschlagszahlungen sind Vorauszahlungen, die später mit den tatsächlich entstandenen wirtschaftlichen Schäden abgeglichen werden.