Eine Reform des Bundesdatenschutzgesetzes soll die Rechte von Verbrauchern gegenüber Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa stärken. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf, der am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet wurde, reagiert die Bundesregierung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Das höchste europäische Gericht hatte festgestellt, dass die Prüfung der Bonität von Verbrauchern nur innerhalb enger Grenzen erlaubt sei. Zu den Daten, die laut Entwurf künftig nicht genutzt werden dürfen, damit Unternehmen die Zahlungsfähigkeit und -willigkeit eines Menschen einschätzen können, gehören unter anderem die Wohnadresse, der Name oder personenbezogene Daten aus der Nutzung sozialer Netzwerke. Informationen über Zahlungseingänge und -ausgänge auf und von Bankkonten sind demnach ebenso tabu.
Hintergrund der Entscheidung
Hintergrund der EuGH-Entscheidung vom Dezember waren zwei Fälle aus Deutschland. In einem Fall hatte eine Frau geklagt, der ein Kredit verwehrt worden war. Sie forderte die Schufa auf, einen Eintrag zu löschen und Zugang zu den Daten zu gewähren. Die Schufa teilte daraufhin nur den Score-Wert und allgemeine Informationen zur Berechnung mit, nicht aber die genaue Berechnungsmethode. Auch bei der Einschätzung der Zahlungsfähigkeit von Mietinteressenten spielt der Schufa-Score oft eine Rolle.
«Verbraucherinnen und Verbraucher müssen künftig ohne Umwege erfahren, welche Daten und Kategorien von Daten sich auf ihren Score-Wert ausgewirkt haben, wie diese gewichtet wurden und welche Aussagekraft der Score-Wert hat», sagte Steffi Lemke (Grüne), Bundesministerin für Umwelt und Verbraucherschutz. Auch einer möglichen Diskriminierung durch Scoring schiebe man nun einen Riegel vor. Beispielsweise werde durch das geplante Gesetz, das Bundestag und Bundesrat noch passieren muss, ausgeschlossen, dass die Postleitzahl darüber entscheide, ob jemand als zahlungsfähig eingestuft werde oder nicht.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte, mit dem Entwurf werde klar geregelt, dass Daten zur ethnischen Herkunft sowie Gesundheitsdaten nicht in die automatisierte Berechnung der Zahlungsfähigkeit einfließen dürfen. Die Reform des Bundesdatenschutzgesetzes soll zudem Forschungsvorhaben erleichtern. Laut Innenministerium müssen sich Unternehmen und Einrichtungen, die Daten für historische, wissenschaftliche oder statistische Zwecke verarbeiten, bei länderübergreifenden Vorhaben für die eine gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortung besteht, dann künftig nur noch an eine Aufsichtsbehörde als Ansprechpartner wenden.
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