In der Corona-Pandemie ist ein Anstieg der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland bisher ausgeblieben.
«Auch als Effekt staatlicher Unterstützungen und des Aussetzens der Insolvenzantragspflicht setzte sich hingegen der langjährige Trend sinkender Insolvenzzahlen sogar verstärkt fort», sagte Albert Braakmann, Leiter der Abteilung «Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Preise» am Dienstag bei einer Online-Veranstaltung des Statistischen Bundesamtes. Die Rückkehr der in der Pandemie ausgesetzten Insolvenzantragsplicht könne diesen Trend aber beenden.
Im Jahr 2020 war die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen mit 15.841 auf den niedrigsten Stand seit 1999 gefallen. Bisher hat sich diese Entwicklung im laufenden Jahr laut Destatis fortgesetzt.
Allerdings gilt die Insolvenzantragspflicht erst seit Mai 2021 wieder vollumfänglich. Für die Zeit nach April liegen Destatis nur vorläufige Zahlen der Amtsgerichte vor. Die bisherige Entwicklung spreche noch nicht für einen Anstieg der Insolvenzen, wohl aber für ein Abflachen der bisher nach unten zeigenden Kurve.
So hat die Zahl der Regelinsolvenzen im Juni laut den vorläufigen Zahlen im Vergleich zum Vorjahr um ein Prozent abgenommen und auch im Vergleich zum Vormonat sei sie nur um gut zwei Prozent gefallen. Im April, also vor dem Auslaufen der Antragspflicht, hatte die Zahl der angemeldeten Unternehmensinsolvenzen noch um 9 Prozent unter dem Vorjahreswert und sogar 21 Prozent unter dem Wert für April 2019 gelegen. Die am stärksten betroffenen Branchen waren damals das Baugewerbe mit 215 und der Handel mit 195 Fällen.
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