23. November 2024

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OLG München stellt Ablehnung der Lkw-Kartellklage in Frage

Mit einer Sammelklage wollen Lkw-Käufer von den führenden Herstellern Schadenersatz eintreiben, weil sie in einem Kartell Preise ausgetauscht hatten. Das Berufungsgericht macht ihnen neue Hoffnung.

Das Landgericht München muss den größten Schadenersatzprozess gegen ein Lkw-Kartell möglicherweise noch einmal aufrollen. Die Käufer von 70.000 angeblich überteuert verkauften Lastwagen fordern von MAN, Daimler, Iveco und Volvo/Renault 500 Millionen Euro Schadenersatz, waren in erster Instanz aber gescheitert: Das Landgericht hatte die Sammelklage des Rechtsdienstleisters Financialright Claims als teils unzulässig, teils unbegründet abgewiesen. Das Oberlandesgericht (OLG) kam im Berufungsverfahren am Donnerstag zu einer anderen Bewertung.

Nach vorläufiger Einschätzung des Senats sei das Urteil der ersten Instanz aufzuheben und das Verfahren an das Landgericht zurückzuverweisen, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Müller. Viele Fragen seien offen geblieben, der Fall sei noch nicht entscheidungsreif.

Financialright Claims ist alleiniger Kläger

Im Laufe der mündlichen Verhandlung stellte sich allerdings heraus, dass der Vertrag von Financialright mit einem Prozessfinanzierer «der Dreh- und Angelpunkt» für die Zulässigkeit der Sammelklage und für das Verfahren sein könne. Ob Financialright diesen Vertrag nun vorlegen muss, will der Senat am 21. Dezember verkünden.

Im Gegensatz zum Landgericht hält das OLG die Abtretung der Schadenersatzforderungen an den Inkasso- und Rechtsdienstleister Financialright Claims zumindest nach erster Einschätzung für rechtens. Die Bündelung der Ansprüche sei demnach zulässig, sagte Müller zum Auftakt der Berufungsverhandlung. Financialright Claims tritt als alleiniger Kläger auf und bekommt im Erfolgsfall 33 Prozent Provision.

Auch die vom Landgericht angenommene Unbestimmtheit der Klage liege nicht oder nach Korrekturen nicht mehr vor, sagte der Senatsvorsitzende. Vom Landgericht als unzulässig zurückgewiesene Anträge seien nach vorläufiger Einschätzung des Senats hinreichend bestimmt.

Kläger-Anwalt zeigt sich erfreut

Kläger-Anwalt Alex Petrasincu äußerte sich zunächst erfreut. Die Einschätzung des OLG sei im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Die Anwälte von MAN und Daimler vertraten in der anschließenden Verhandlung jedoch die Ansicht, die vorliegende Sammelklage verstoße wegen Interessenkonflikten gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Financialright habe nicht nur Betroffene mit völlig unterschiedlichen Erfolgsaussichten gebündelt, sondern sei auch wirtschaftlich von einem Prozessfinanzierer abhängig und damit in der Möglichkeit beschränkt, Vergleiche abzuschließen. Um diese wichtige Frage abschließend zu beantworten, forderten die Lkw-Hersteller die Offenlegung des Vertrages von Financialright mit dem Prozessfinanzierer.

Diese Hersteller sind betroffen

Die EU-Kommission hatte gegen DAF, Daimler, Iveco, Scania und Volvo/Renault ein Bußgeld von fast vier Milliarden Euro wegen Kartellverstößen verhängt. Die Lkw-Konzerne hatten von 1997 bis 2011 Verkaufspreise ausgetauscht. MAN war als Kronzeuge straffrei ausgegangen. Ob den Lkw-Käufern durch das Kartell ein Schaden entstanden ist, hatte die EU-Kommission jedoch offengelassen. Die Lkw-Hersteller bestreiten es.

Beim Landgericht München sind noch weitere große Lkw-Verfahren anhängig. Unter anderem fordert Financialright für die Käufer von weiteren 100.000 Lastwagen ebenfalls annähernd eine halbe Milliarde Euro Schadenersatz. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hatte seinen Mitgliedern zu der Klage über Financialright geraten. In einem anderen Verfahren fordern die Deutsche Bahn, die Bundeswehr und viele Speditionsfirmen von den Lastwagenherstellern 385 Millionen Euro Schadenersatz.