Angesichts immer höherer Kosten für die Pflege greifen mit dem Jahreswechsel Entlastungen für Pflegebedürftige zu Hause und im Heim. Das zuletzt 2017 angehobene Pflegegeld ist zum 1. Januar um fünf Prozent gestiegen, festgelegt durch ein Gesetz der Ampel-Koalition. Pflegegeld soll Pflegebedürftige unterstützen, die nicht in Einrichtungen leben. Außerdem wurden zum 1. Januar Entlastungszuschläge für Bewohnerinnen und Bewohner in Heimen erhöht. Der selbst zu zahlende Anteil für die reine Pflege soll damit deutlicher reduziert werden als bisher.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte die Anhebungen als zu gering. Vorstand Eugen Brysch sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Die sich auftürmende Kostenlawine begräbt die über vier Millionen pflegebedürftigen Menschen daheim.» Die Erhöhung des Pflegegelds sei «so gut wie wirkungslos». Schon die Preissteigerungen der vergangenen Monate seien damit kaum ausgeglichen. Von den Betroffenen allein zu stemmen seien auch weiter steigende Löhne und davongaloppierende Energiekosten, die von der Bundesregierung nicht ausgeglichen würden. Minister Karl Lauterbach (SPD) müsse dafür sorgen, dass die Erhöhung des Pflegegelds dem Grundbedarf der Hilfsbedürftigen gerecht werde.
Die im Frühjahr beschlossene Reform soll 6,6 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich mobilisieren und die Pflegeversicherung vorerst bis 2025 finanziell absichern. Dazu wurde in einer ersten Stufe zum 1. Juli der Pflegebeitrag um 0,35 Prozentpunkte erhöht, für Kinderlose noch etwas mehr. Familien mit mindestens zwei Kindern zahlen – bezogen auf den Arbeitnehmeranteil – weniger Beitrag als zuvor. In einer zweiten Stufe gibt es nun seit 1. Januar mehrere Entlastungen. Ein Überblick:
Pflege zu Hause
Das zuletzt vor sieben Jahren angehobene Pflegegeld steigt um fünf Prozent. Über die Verwendung können Pflegebedürftige selbst entscheiden – viele geben es als Anerkennung an pflegende Angehörige weiter. Ebenso um fünf Prozent angehoben werden ambulante Sachleistungen für die Betreuung durch Pflegedienste. Die genauen Beträge hängen vom Pflegegrad ab. Zum Beispiel steigt laut Verband der Ersatzkassen mit Pflegegrad drei das Pflegegeld von 545 Euro auf 573 Euro – und der Betrag für Sachleistungen von 1363 auf 1432 Euro.
Pflege im Heim
Anfang 2022 eingeführte Entlastungszuschläge für Bewohnerinnen und Bewohner je nach Aufenthaltsdauer werden erhöht. Den Eigenanteil für die reine Pflege soll das im ersten Jahr im Heim um 15 statt bisher 5 Prozent drücken, im zweiten Jahr um 30 statt 25 Prozent, im dritten um 50 statt 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 statt 70 Prozent. Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung – anders als die Krankenversicherung – nur einen Teil der Kosten für die reine Pflege trägt. Im Heim kommen dann auch noch Zahlungen für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen dazu.
Pflegeunterstützungsgeld
Wenn Beschäftigte sich um die Pflege naher Angehöriger kümmern müssen und deshalb nicht zur Arbeit gehen, können sie eine Lohnersatzleistung beantragen. Bisher war das überhaupt nur für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person möglich, nun für bis zu zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr.
Transparenz
Pflegebedürftige können jetzt von ihrer Pflegekasse verlangen, halbjährlich eine Übersicht über in Anspruch genommene Leistungen und deren Kosten zu erhalten. Die Informationen sind laut Ministerium so aufzubereiten, dass auch Laien sie verstehen können.
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