Die Schlüsselfigur im Cum-Ex-Skandal, Hanno Berger, soll sich ab 12. April vor dem Landgericht Wiesbaden verantworten. In dem Verfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen den 71-Jährigen sind weitere Verhandlungstermine bis Ende Juli angesetzt, teilt die Behörde mit.
Der Steuerrechtsanwalt Berger war Ende Februar aus der Schweiz nach Deutschland ausgeliefert worden. Berger hätte schon im vergangenen Frühjahr bei einem laufenden Cum-Ex-Prozess am Landgericht Wiesbaden erscheinen sollen, blieb aber fern. Daher wurde das Verfahren gegen ihn zunächst abgetrennt.
Berger, ein früherer Finanzbeamter, gilt als einer der Architekten des Modells, bei dem sich Banken und Investoren nie gezahlte Steuern erstatten ließen. Er lebte zuletzt in der Schweiz, wohin er sich vor Jahren abgesetzt hatte, und wies die Vorwürfe zurück. Er und sein Anwalt argumentieren unter anderem, dass die ihm vorgeworfenen Delikte in der Schweiz nicht strafbar gewesen seien.
Bei Cum-Ex-Geschäften schoben Banken und andere Finanzakteure Aktien mit («cum») und ohne («ex») Ausschüttungsanspruch rund um den Dividendenstichtag hin und her. Das Ziel war die Erstattung von Steuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Der deutsche Staat büßte dadurch Schätzungen zufolge einen zweistelligen Milliardenbetrag ein. Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu bewerten und damit strafbar sind.
Im Wiesbadener Verfahren wird Berger laut der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, in den Jahren von 2006 bis 2008 bei 61 Geschäften falsche Bescheinigungen über 113,3 Millionen Euro nie gezahlter Kapitalertragsteuer inklusive Solidaritätsbeitrag erlangt zu haben. Die Geschäfte hatten demnach ein Volumen von 15,8 Milliarden Euro.
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