Im milliardenschweren Streit zur gescheiterten VW-Übernahme durch die Porsche SE im Jahr 2008 soll es an diesem Freitag einen richtungsweisenden Richterspruch geben.
Nach fast fünf Jahren Prozess will das Oberlandesgericht (OLG) Celle am Vormittag eine Entscheidung verkünden. Das Ergebnis in diesem Prozess nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMug) ist für die am Landgericht Hannover ausgesetzten Verfahren bindend, wie ein OLG-Sprecher sagte.
Hintergrund des Verfahrens ist der Versuch des heutigen Volkswagen-Haupteigners, der Porsche Automobil Holding, den wesentlich größeren VW-Konzern zu übernehmen. Am Ende hielt die Porsche SE mit 52,2 Prozent zwar die Mehrheit an Volkswagen. Der Versuch, 75 Prozent an VW zu übernehmen, wurde aber abgeblasen und die Sportwagenmarke Porsche ging an VW. Durch Kursturbulenzen verloren Anleger viel Geld.
Dabei handelt sich nach Angaben des OLG-Sprechers überwiegend um Unternehmen und sonstige sogenannte juristische Personen. Sie argumentieren, sie seien falsch informiert worden und klagten. Nach Angaben des Gerichts haben die Kläger und Beigeladene die erlittenen Schäden auf mehr als 4,9 Milliarden Euro beziffert.
Im Prozess hatte es für die Ambitionen der Anleger einige Dämpfer gegeben. Umstrittene Pressemitteilungen der Porsche SE von damals seien nach vorläufiger Bewertung – anders als von den klagenden Aktionären dargestellt – «nicht grob falsch» gewesen, sagte der Vorsitzende Richter direkt zum Auftakt im Jahr 2017. Ein Jahr später kam der Kartellsenat zu der vorläufigen Auffassung, dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass die Holding im Jahr 2008 bei gleichbleibenden Kursen insolvenzgefährdet gewesen wäre.
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