Viele Lebensversicherungskunden können mit der jährlichen Info zum Stand des Altersvorsorgeklassikers einer Studie zufolge weiterhin nur begrenzt etwas anfangen.
Zwar haben die meisten Unternehmen die seit Juli 2018 geltenden Vorschriften umgesetzt und liefern in ihren Kunden-Schreiben inzwischen die vorgeschriebenen Informationen, wie aus einer Auswertung von Policen Direkt hervorgeht. «Vollständigkeit der Werte bedeutet allerdings nicht Verständlichkeit», argumentierte Henning Kühl, Chef-Versicherungsmathematiker von Policen Direkt.
Sehr oft fehlten demnach weitere Angaben, um die Vertragsentwicklung nachvollziehen zu können. Diese Info ist wichtig, damit Sparer abschätzen können, was sie im Alter rausbekommen. Das Problem: Bei Informationen wie beispielsweise im Vertrag enthaltenen Zusatzversicherungen oder Anwartschaften liegt die Darstellung im Ermessen des Versicherers und ist den Angaben zufolge oft nicht ausreichend erklärt.
Auch aus Sicht von Verbraucherschützern gibt es noch «Luft nach oben». Sie sehen zwar Fortschritte, wie Kerstin Hußmann-Funk von der Verbraucherzentrale Hamburg berichtete. «Bei einigen Standmitteilungen mangelt es aber nach wie vor an der Übersichtlichkeit.» Zudem fehlten teilweise für die Kundinnen und Kunden wichtige Angaben. So würden einige Versicherer beispielsweise weiterhin keine Angaben zur beitragsfreien Versicherungssumme machen. Beitragsfrei bedeutet, dass eine Police trotz ausbleibender Prämienzahlungen weiterläuft. Durch den Verzicht auf weitere Beträge reduziert sich die vereinbarte Versicherungssumme.
Policen Direkt nahm klassische Kapitallebensversicherungen genauer unter die Lupe. Das Unternehmen, das bestehende Verträge von Versicherten kauft und sie weiterführt, hat rund 12 000 Policen im Bestand. Für diese wurden die Info-Schreiben – sogenannte Standmitteilungen – ausgewertet. Insgesamt erfüllten demnach 66 der 74 untersuchten Assekuranzen die gesetzlichen Mindestanforderungen für alle untersuchten Verträge vollständig.
Verpflichtend sind Angaben über die Leistung im Todesfall sowie die Summe, die nach unveränderter Fortführung des Vertrages bei dessen Ablauf gezahlt wird. Genannt werden muss auch der Betrag, den Versicherte bei Verzicht auf Zahlung weiterer Beiträge erhalten würden, sowie der aktuelle Rückkaufswert des Vertrages.
Generell zeigt sich Kühl zufolge: «Je einfacher und einheitlicher die Darstellung, desto besser ist auch der Informationsgehalt.» Teils aufwendige und umfangreiche Infobriefe bringen nach seiner Einschätzung nicht immer einen Mehrwert für den Kunden. «Dabei lässt sich mit tabellarischer Darstellung sehr leicht gute Verständlichkeit erreichen.»
Den Angaben zufolge setzten 49 Assekuranzen auch sämtliche Info-Anforderungen der Finanzaufsicht Bafin zu den Bewertungsreserven um. Bewertungsreserven sind eine Komponente der Gesamtverzinsung – neben Garantiezins, Überschussbeteiligung sowie dem Schlussüberschuss am Ende der Laufzeit des Vertrages. Die Verzinsung des Altersvorsorgeklassikers sinkt angesichts der Zinsflaute auf den Kapitalmärkten seit Jahren.
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