22. November 2024

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Tesla kann weiterbauen – Gericht weist Eilantrag ab

Der Elektroautobauer Tesla hat sich vor Gericht durchgesetzt. Ein Eilantrag von Naturschützern gegen die Baugenehmigung für das neue Werk bei Berlin ist abgewiesen worden.

Der Naturschutzbund und die Grüne Liga Brandenburg sind mit einem Eilantrag gegen eine vorzeitige Genehmigung beim Bau der Fabrik des US-Elektroautokonzerns Tesla in Grünheide bei Berlin erneut gescheitert.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies am Mittwoch eine Beschwerde der Umweltverbände gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom Juni zurück (OVG 11 S 78/21). Damit kann Tesla Anlagen und Aggregate in der Gießerei, der Lackiererei und im Karosseriebau testen sowie Tanks zu Spül- und Testzwecken bauen und nutzen. Zuvor hatte der «Tagesspiegel» darüber berichtet.

Das OVG bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, das den Eilantrag gegen die vorzeitige Zulassung abgewiesen hatte. Die Umweltverbände hätten nicht geltend gemacht, dass wegen der dann möglichen Tests mit nicht angemessen berücksichtigten Störfällen oder anderen Beeinträchtigungen der Umwelt gerechnet werden müsse. Der Eilantrag sei zudem unzulässig, weil die Verbände nicht vorgebracht hätten, dass sie wegen der Entscheidung in ihrem Aufgabenbereich – dem Schutz von Natur und Umwelt – berührt seien. Tesla fehlt für den Bau der Fabrik die endgültige umweltrechtliche Genehmigung. Das Unternehmen baut daher über mehrere vorzeitige Zulassungen.