Im milliardenschweren Steuerskandal um Cum-Ex-Aktiengeschäfte wird heute ein Urteil am Landgericht Frankfurt gegen einen Ex-Spitzenjuristen der Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer erwartet.
Er soll als Berater der später in die Pleite gestürzten Maple Bank über Jahre mit «Gefälligkeitsgutachten» die Täuschung des Fiskus mit den Aktiendeals mit ermöglicht haben. Ihm wird Beihilfe zur schweren Steuerhinterziehung vorgeworfen. In dem Prozess geht es erstmals um die strafrechtliche Verantwortung eines Steuerberaters einer Großkanzlei im Komplex um Cum-Ex-Aktiendeals.
Verurteilung gilt als wahrscheinlich
Der Vorsitzende Richter am Landgericht Frankfurt, Werner Gröschel, hatte im Dezember von einer «hohen Verurteilungswahrscheinlichkeit» für den Angeklagten gesprochen, der später ein Geständnis ablegte. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten für den Mann gefordert.
Sie wirft dem Ex-Top-Anwalt vor, er habe anfängliche Bedenken von Maple-Bankern versucht zu zerstreuen und zudem gegenüber der Finanzverwaltung falsche Stellungnahmen abgegeben.
Was sind Cum-Ex-Deals?
Bei Cum-Ex-Aktiengeschäften ließen sich Investoren einmal gezahlte Kapitalertragsteuern auf Dividenden mehrfach vom Staat erstatten. Die Deals, die ihre Hochphase zwischen 2006 bis 2011 hatten, kosteten den Fiskus geschätzt mindestens zehn Milliarden Euro.
Erst 2012 wurde das Schlupfloch geschlossen. Lange war unklar, ob Cum-Ex-Deals illegal waren. 2021 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.
Die Rolle der Maple Bank
Der Ex-Topanwalt hatte die Maple Bank bei Cum-Ex-Geschäften beraten. Das Institut betrieb die Deals im großen Stil und verursachte damit laut Anklage einen Steuerschaden von gut 388 Millionen Euro. Die Finanzaufsicht hatte die Bank im Jahr 2016 geschlossen, da wegen einer Steuerrückstellung zu Cum-Ex die Überschuldung drohte.
Wegen des Vorwurfs der schweren Steuerhinterziehung steht zudem ein Ex-Maple-Banker vor dem Landgericht Frankfurt. Für ihn forderte die Generalstaatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Der Mann hatte schon zum Prozessauftakt ein Geständnis abgelegt.
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