Hartz-IV-Empfänger werden nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox auch nach Erhöhung der Regelsätze zum 1. Januar 2021 nicht genug Geld zur Deckung ihrer Stromkosten erhalten.
Für Alleinlebende belaufe sich die Lücke auf durchschnittlich 95 Euro pro Jahr, berichteten die Marktbeobachter.
Zum 1. Januar 2022 steigt der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen um 3 Euro auf 449 Euro pro Monat. Davon sind laut Verivox rein rechnerisch 36,44 Euro für die Begleichung der Stromrechnung vorgesehen. Die Stromkosten eines Singlehaushalts mit einem Verbrauch von 1500 Kilowattstunden beliefen sich im Bundesdurchschnitt jedoch auf monatlich 44,33 Euro.
Sozialverbände und Verbraucherschützer kritisieren seit langem, dass in den Hartz-IV-Sätzen der Anteil für Strom nicht ausreiche. Die Betroffenen seien wegen der knappen Sätze häufig nicht in der Lage, die hohen Stromkosten durch Einsparungen an anderer Stelle auszugleichen. Die Sätze müssten sich stärker am tatsächlichen Strombedarf orientieren.
Seit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 sei der Regelsatz schrittweise um rund 30 Prozent gestiegen, betonte Verivox. Die Strompreise hätten sich im gleichen Zeitraum um durchschnittlich 59 Prozent verteuert, in der Grundversorgung sogar um 80 Prozent. Die Lücke zwischen den Stromanteil im Hartz-IV-Satz und den tatsächlichen Kosten sei deshalb gewachsen.
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