Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen warnt vor einer Kürzung von Leistungen bei Bussen und Bahnen im Nahverkehr, wenn es keine weiteren staatlichen Hilfen gibt.
Hintergrund ist eine Kritik des Bundesrechnungshofs. Der Unions-Chefhaushälter Eckhardt Rehberg hatte einen neuen Rettungsschirm des Bundes für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Höhe von einer Milliarde Euro an Bedingungen geknüpft.
«Ohne die Fortführung des Rettungsschirmes wäre die Branche bald gezwungen, die Leistungen spürbar zu kürzen», sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Oliver Wolff.
Bund-Länder-Einigung
Das Bundeskabinett hatte Mitte Mai eine weitere Milliardenhilfe für den ÖPNV auf den Weg gebracht. Im vergangenen Jahr hatte der Bund bereits 2,5 Milliarden Euro zusätzlich für den Nahverkehr bereitgestellt. Die Länder hatten angekündigt, weitere 2,5 Milliarden Euro aus eigenen Mitteln zu tragen, in diesem Jahr wollen sie eine Milliarde Euro dazugeben.
Hintergrund der Hilfen sind hohe Einnahmeverluste im Nahverkehr in der Corona-Krise. Den Verkehrsbetrieben machen stark gesunkene Fahrgastzahlen zu schaffen, denn viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten wegen der Pandemie im Homeoffice. Manche Fahrgäste meiden auch lieber Busse und Bahnen zu Stoßzeiten.
Unions-Chefhaushälter Rehberg sagte der Deutschen Presse-Agentur unter Verweis auf einen Bericht des Bundesrechnungshofs, die Länder hätten im vergangenen Jahr gerade einmal knapp 300 Millionen Euro für den ÖPNV beigesteuert, während der Bund seine Zahlung von 2,5 Milliarden Euro voll erfüllt habe. «In den parlamentarischen Beratungen zum Gesetz muss geklärt werden, dass die Länder ihre Zusagen einhalten. Immer wieder ist darauf hinzuweisen, dass der ÖPNV Ländersache ist.»
Rechnungshof übt Kritik
In dem Bericht sieht der Rechnungshof die erwogene Aufstockung der Bundeszuweisungen kritisch. Nur ein Land habe mit einem Anteil von bislang 52 Prozent die ursprünglich vorgesehene hälftige Lastenteilung realisiert. Der Rechnungshof empfiehlt unter anderem eine gesetzliche Festlegung der zugesagten Landesmittel und eine gestaffelte Auszahlung der Bundeszuweisungen auf der Grundlage aussagekräftiger Abrechnungsnachweise der Länder.
Beim Deutschen Landkreistag hieß es, man halte es für richtig, dass der Bund seine Hilfe von belastbaren Zusagen der Länder abhängig mache. Die Länder müssten über beide Jahre hinweg die Hälfte zum Rettungsschirm beitragen. «Es sollte nicht so sein, dass sich die für den ÖPNV eigentlich verantwortlichen Akteure wegducken und es dem Bund überlassen, Finanzierungslücken zu schließen», sagte Landkreispräsident Reinhard Sager.
7-Milliarden-Euro-Lücke binnen zwei Jahren
Der VDV erklärte, die prognostizierten Schäden lägen für die Jahre 2020 und 2021 bei insgesamt rund 7 Milliarden Euro. Während der Bund die 2,5 Milliarden Euro für den Rettungsschirm schnell zur Verfügung gestellt habe und damit der Großteil der Verluste in dem Jahr ausgeglichen worden sei, werde sich dieses Verhältnis 2021 umkehren. «Nun werden die Länder den überwiegenden Anteil aus eigenen Mitteln beisteuern.»
Der Verkehrsminister Schleswig-Holsteins, Bernd Buchholz (FDP), wies die Kritik zurück. Tatsächlich seien die Einnahmeverluste im ÖPNV im Jahr 2020 geringer ausgefallen als ursprünglich angenommen. Schleswig-Holstein habe die Ausgleichleistungen zu 25 Prozent aus Landesmitteln gedeckt. Der Länderanteil werde in diesem Jahr deutlich höher ausfallen. Beide Jahre zusammen betrachtet, würde Schleswig-Holstein seiner Zusage gerecht und 50 Prozent der Schäden aus eigenen Mitteln beisteuern. «Insoweit greift die Rechnung der Haushälter zu kurz.»
Der Grünen-Verkehrspolitiker Stefan Gelbhaar sagte: «Wenn die Bundesregierung Klimaschutzziele einhalten will, muss sie das ÖPNV-Angebot erweitern, statt Kürzungen durch ihr Zögern herbeizuführen.»
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