Hinter einem sperrigen Begriff verbirgt sich eine große Reform – deren Auswirkungen viele Verbraucher betreffen. Es geht um die Modernisierung des Personenbeförderungsrechts und der Mobilität in Deutschland.
So richtig zufrieden ist eigentlich niemand mit den Plänen der schwarz-roten Koalition. Das wurde am Montag auch bei einer Anhörung von Experten im Verkehrsausschuss des Bundestags deutlich.
WORUM ES GEHT
Vor allem in staugeplagten Großstädten verändert sich die Mobilität. Nicht nur für junge Leute hat das eigene Auto als Statussymbol an Bedeutung verloren. Neue plattformbasierte Mobilitätsdienste, die per App bestellt werden, sind auf den Markt gekommen. Das sind etwa Pooling-Dienste, bei denen sich mehrere Fahrgäste mit einer ähnlichen Strecke ein Fahrzeug teilen. Dazu kommen als Konkurrenz für das klassische Taxi Fahrdienst-Vermittler wie Uber. Für die neuen Anbieter gibt es bisher regulatorische Hürden, geplant ist nun ein rechtssicherer Rahmen.
Im Kern sollen laut Gesetzentwurf zwei neue Verkehrsformen eingeführt werden: Zum einen ist dies der sogenannte Linienbedarfsverkehr unter dem Dach des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) als Ergänzung zum klassischen Linienverkehr – das sind etwa Kleinbusse, die per App gebucht werden, Beispiel ist das Angebot Berlkönig in Berlin. Zum anderen geht es um eien «gebündelten Bedarfsverkehr» außerhalb des ÖPNV, das sind im Prinzip private «Sammeltaxis». Kommunen sollen Steuerungsmöglichkeiten bekommen, etwa eine Poolingquote.
WAS DIE ZIELE DER REFORM SIND
Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat folgende Ziele formuliert: Der individuelle Autoverkehr in Städten soll verringert und Menschen in ländlichen Räumen eine bessere Mobilität ermöglicht werden. Vor allem auf dem Land fahren oft nur wenige Busse, die außerhalb von Stoßzeiten nur von wenigen Fahrgästen genutzt werden.
Ziel ist es auch, Wettbewerbsnachteile für bisherige Anbieter zu verhindern. Vor allem das klassische Taxigewerbe fürchtet massive Folgen und macht seit langem mobil für Nachbesserungen am Gesetzentwurf. Um das Taxigewerbe zu entlasten, sollen Kommunen die Möglichkeit bekommen, die Taxitarifpflicht durch einen neuen Tarifkorridor mit Höchst- und Mindestpreisen zu lockern. Zu häufig frequentieren Zielen wie Flughäfen oder Bahnhöfen sollen Streckentarife festgelegt werden. Die Ortskundeprüfung für Taxifahrer soll abgeschafft, stattdessen ein Navi an Bord Pflicht werden.
WAS DIE HAUPTSTREITPUNKTE SIND
Besonders umstritten ist, dass weiter alleine Taxis Kunden spontan aufnehmen dürfen – also das klassische «Herbeiwinken». Für die Konkurrenz der «auftragslosen Mietwagen» soll auch künftig die Rückkehrpflicht gelten: Fahrzeuge dieser Vermittler müssen nach jeder Fahrt an den Betriebssitz zurückkehren, dürfen also nicht auf der Straße auf Kunden warten. Lockerungen sollen bei weiten Entfernungen möglich sein, die aber die Kommunen festlegen sollen.
Der Taxi-Bundesverband fordert außerdem, dass Kommunen eine Vorbestellfrist für Fahrdienst-Vermittler einführen dürfen. Zwischen Auftragseingang und Fahrtantritt soll also eine gewisse Zeitspanne liegen. Begründung des Taxigewerbes: damit solle verhindert werden, das Kommunen von der Plattform-Ökonomie «überrannt» werden.
Eine Vorbestellfrist würde das Ziel, Deutschland fit für die Digitalisierung zu machen, «ad absurdum» führen, kritisiert dagegen Uber-Deutschland-Chef Christoph Weigler. Der Präsident des Digitalverbandes Bitkom, Achim Berg, kommentierte: «Ebenso gut hätte man versuchen können die Postkutsche zu retten, indem man die Höchstgeschwindigkeit aller anderen Verkehrsmittel staatlich auf 10 km/h beschränkt.»
Auch das generelle Festhalten an der Rückkehrpflicht wird heftig kritisiert. Weigler sagte, sie hemme Investitionen in moderne Mobilitätsangebote. Insgesamt sei die Novelle symptomatisch dafür, wie schwer sich Deutschland mit der Digitalisierung tue: «Sie dient nicht den Interessen der Konsumenten.» Es müsse eigentlich darum gehen, die Verkehrswende zu beschleunigen und Alternativen zum eigenen Auto attraktiver zu machen.
Marion Jungbluth, Verkehrsexpertin der Verbraucherzentrale Bundesverband, sagte, es gehe aus klimapolitischer Sicht um eine Auswahl an attraktiven, flexiblen und bezahlbaren Alternativen. Dies erfülle der Entwurf nicht. Neue Verkehrsformen würden eher verhindert als gefördert. Der frühere Vorsitzende der Monopolkommission, Justus Haucap, urteilte: «Möglichst vermieden werden soll offenbar, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Angebote neuer Anbieter so attraktiv finden, dass sie auf diese umsteigen und den etablierten Anbietern so einen Teil des Marktes streitig machen.»
Der FDP-Verkehrspolitiker Torsten Herbst sagte, durch ungleiche Wettbewerbsbedingungen, einseitige Subventionen und Verbotsmöglichkeiten solle verhindert werden, dass sich neue flexible Mobilitätsangebote als Ergänzung und Alternative zu Taxi und ÖPNV etablieren könnten.
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