Umweltorganisationen beklagen eine nur lückenhafte Umsetzung der neuen Mehrweg-Angebotspflicht im Gastgewerbe und erhöhen den Druck auf die Branche: So plant Greenpeace ein Hinweisportal, auf dem Kunden Betriebe melden können, die trotz Verpflichtung keine Mehrwegverpackungen für Getränke oder To-Go-Speisen anbieten, wie Viola Wohlgemuth von Greenpeace der Deutschen Presse-Agentur in Berlin sagte.
Auch die Deutsche Umwelthilfe spricht auf Basis von Testkäufen von Verstößen auch großer Anbieter, gegen die man rechtlich vorgehen wolle. Das Gastgewerbe verweist derweil auf hohe Belastungen für die Betriebe.
Dehoga beklagt «organisatorischen und logistischen Aufwand»
«Die neue Mehrwegangebotspflicht ist für die Betriebe mit erheblichem organisatorischem und logistischem Aufwand verbunden», erklärte die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel -und Gaststättenverbands (Dehoga), Ingrid Hartges. Um Lebensmittel in Mehrwegbehältern in hygienisch unbedenklicher Weise anbieten zu können, müssten bauliche und technische Voraussetzungen geschaffen werden. «Dies alles ist mit neuen Kosten verbunden» – in einer ohnehin für die Branche herausfordernden Zeit. Zudem registrierten die Anbieter «offensichtlich keine nennenswert erhöhte Nachfrage» der Kunden nach den Mehrweg-Varianten.
Die Deutsche Umwelthilfe will solche Argumente so nicht gelten lassen, zumal die Branche genügend Zeit gehabt habe, sich vorzubereiten. An diesem Donnerstag will sie die Ergebnisse eigener Recherchen bei 16 großen Gastronomieketten vorstellen, «darunter Filialen der Systemgastronomie, des Einzelhandels, Bäckereien, Cafés und Kinos», wie der Verein ankündigte.
«Selbst große Gastronomieketten weigern sich, Mehrwegalternativen anzubieten – trotz ausreichend zeitlichem Vorlauf und vorhandenen Ressourcen.» Dies könne man jetzt auch mit gerichtsfesten Belegen untermauern. Bereits zum Inkrafttreten der Regelungen hatte die Umwelthilfe bemängelt, dass diese in ihrer jetzigen Form ins Leere zu laufen drohten.
Bußgelder von bis zu 10.000 Euro
Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen für unterwegs verkaufen, müssen seit Jahresbeginn neben Einweg- auch in Mehrwegverpackungen dafür anbieten – sofern sie Einweg-Verpackungen aus Kunststoff nutzen. Bei Getränken aller Art muss es eine Mehrweg-Alternative geben. Ausnahmen gelten für kleinere Geschäfte, die nicht größer als 80 Quadratmeter sind und höchstens fünf Beschäftigte haben. Dort müssen Kunden aber die Möglichkeit bekommen, eigene Behälter befüllen zu lassen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.
Auch Greenpeace-Expertin Wohlgemuth pocht auf eine Durchsetzung der Regelungen durch die zuständigen Landesbehörden – mit strafrechtlicher Verfolgung bei Verstößen. Das Hinweisportal solle im März zur Verfügung stehen und auch Verstöße gegen das Gesetz abbilden, die Greenpeace im Rahmen eigener Testkäufe festgestellt hatte.
Nötig sei eine «gesetzliche Mehrweg-Pflicht für Verpackungen egal welchen Materials», so Wohlgemuth. Damit das funktioniert, müssten die Verbraucher die Behälter über ein einheitliches Poolsystem deutschlandweit bei jedem Gastro-Betrieb oder an Automaten zurückgeben können, ähnlich wie handelsübliche Mineralwasserflaschen aus Glas.
Kreislauf als Konzept
Die Initiative Reusable To-Go will im Rhein-Main-Gebiet zeigen, dass das geht. Schließlich sei im Getränkehandel die erforderliche Logistik und Infrastruktur bereits vorhanden und langjährig erprobt, wie Frank Maßen von der Initiative sagt. Ein Pilotmarkt in den Städten Wiesbaden und Mainz mit vernetzten Ausgabe- und Rücknahmestellen soll in diesem Frühsommer an den Start gehen. Neben der passenden IT und Pfandabwicklung brauche es dafür Transport- und Spülkapazitäten.
In diesen Kreislauf sollen sich bereits bestehende und auch neue Mehrwegsysteme einbinden lassen. «Wir wollen sicherstellen, dass sich auch kleinen Anbietern Chancen bieten», sagte Maßen. Das Konzept, das politisch von den Umweltministerien von Hessen und Rheinland-Pfalz unterstützt wird, lasse sich künftig auch auf andere Kommunen übertragen. Der Beirat der Initiative setzt sich aus Vertretern der Verbände Pro Mehrweg und Getränkefachgroßhandel sowie des Arbeitskreises Mehrweg und des Dehoga zusammen.
Umweltbundesamt für Ausweitung der Mehrwegpflicht
Auch aus Sicht des Umweltbundesamtes sind weitere Anstrengungen notwendig, um Mehrwegsysteme zu stärken. Die Behörde sprach sich daher für eine Ausweitung der Mehrweg-Angebotspflicht auf alle Einweg-Lebensmittelverpackungen aus, die im jeweiligen Betrieb befüllt werden. Dies sei «notwendig um Ausweichbewegungen auf andere Einwegmaterialien, wie Papier und Pappe zu verhindern».
Auch dürfte der Anreiz, Mehrwegverpackungen oder -geschirr zu nutzen, erhöht werden, wenn diese gegenüber Einwegverpackungen finanziell bessergestellt würden. Bereits jetzt sei dies auf freiwilliger Basis möglich, erklärte das Umweltbundesamt. Diese und andere Vorschläge wolle man beratend auch beim Bundesumweltministerium einbringen.
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