21. November 2024

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Weniger Garantiezins bei Lebensversicherungen

Die Versicherungsbranche fürchtet eine «Defacto-Beerdigung der Riester-Rente». Wegen der Zinsflaute soll der Garantiezins bei Lebensversicherungen sinken. Das hat Folgen für die private Altersvorsorge.

Die Zinsschmelze bei Lebensversicherungen beschleunigt sich. Nach einem Verordnungsentwurf des Bundesfinanzministeriums sollen Lebensversicherer ihren Kunden ab dem 1. Januar 2022 bei Neuverträgen maximal noch eine jährliche Verzinsung von 0,25 Prozent versprechen dürfen.

Aktuell liegt der Garantiezins bei 0,9 Prozent. Eine Senkung hätte besonders gravierende Folgen für neue Riester-Verträge. Die Branche fordert daher eine Reform. Verbraucherschützer kritisieren die aus ihrer Sicht zu hohen Kosten.

Eingezahlte Eigenbeiträge und staatliche Zulagen müssen beim Riester-Modell zu 100 Prozent garantiert werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Problem sind die Kosten. Die Verzinsung bezieht sich nur auf den Sparanteil nach Abzug von Abschluss- und Verwaltungskosten sowie dem Beitrag für einen Todesfallschutz. Nur diese Summe wird verzinst. Liegt der Garantiezins bei Neuverträgen bei 0,25 Prozent, wird allerdings wegen der Kosten kaum ein Versicherer noch garantieren können, dass künftige Riester-Sparer die eingezahlten Beiträge zu 100 Prozent zurückbekommen.

Das Bundesfinanzministerium will den Verordnungsentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, an diesem Donnerstag an die Ressorts schicken.

Altverträge sind von einer Senkung des Garantiezinses – in der Fachsprache Höchstrechnungszins genannt – nicht betroffen. Der Garantiezins ist Teil der Verzinsung von Lebensversicherungen, die insgesamt seit geraumer Zeit sinkt. Er soll verhindern, dass sich Assekuranzen mit Garantieversprechen übernehmen. Sie dürfen Neukunden weniger, aber nicht mehr bieten.

«Wenn der Höchstrechnungszins abgesenkt wird und gleichzeitig die 100-Prozent-Beitragsgarantie erhalten bleibt, gibt es ab 2022 große Probleme, die zu einer Defacto-Beerdigung der Riester-Rente führen würden», sagte der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen am Mittwoch. Notwendig sei wenigstens eine Teilreform noch in dieser Legislaturperiode. Der Verband fordert seit längerem eine Senkung der Beitragsgarantie auf 80 Prozent.

Aus Sicht von Verbraucherschützerin Dorothea Mohn macht die geplante Verringerung des Garantiezinses «nochmal deutlich, wie wenig Versicherungen für die private Altersvorsorge geeignet sind.» Eine Senkung der Beitragserhaltungsgarantie bei der Riester-Rente lehnt Mohn ab. «Damit würden Verbraucher doppelt verlieren», sagte die Leiterin des Finanzmarktteams beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). «Wenn der Höchstrechnungszins sinkt, dann müssten die Anbieter der Produkte ihre Kosten senken. Dazu sind sie aber nicht bereit.»

Nach Einschätzung der Versicherungsmathematiker der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) werden sich ohne Reform die meisten Unternehmen allerdings aus dem Geschäft zurückziehen müssen. «Bereits heute bieten die Banken keine Riesterprodukte mehr an, die Fondsgesellschaften steigen zunehmend aus, und laut Daten der Ratingagentur Assekurata bieten auch bereits 40 Prozent der Lebensversicherer keine Riester-Rente mehr an», sagte DAV-Vorstandsvorsitzender Guido Bader.

Angesichts der Zinsflaute fällt es Versicherern immer schwerer, die hohen Zusagen der Vergangenheit am Kapitalmarkt zu erwirtschaften. Viele Assekuranzen bieten im Neugeschäft keine Verträge mit klassischem Garantiezins an.

Denn für Besitzer mit lukrativen Altverträgen ändert sich in diesem Punkt nichts, dort gibt es weiterhin bis zu 4 Prozent. Die Verzinsung bezieht sich nur auf den Sparanteil nach Abzug von Abschluss- und Verwaltungskosten sowie dem Beitrag für einen Todesfallschutz.

Erste Assekuranzen haben sich inzwischen von der vollständigen Garantie der eingezahlten Beiträge verabschiedet. Seit Anfang 2021 gilt bei Neuverträgen teilweise eine Garantie von weniger als 100 Prozent. Es gibt sie nur noch dort, wo sie bislang gesetzlich vorgeschrieben oder vertraglich vereinbart ist: bei der Riester-Rente und der betrieblichen Altersversorgung.

Von Friederike Marx, dpa