22. November 2024

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Zwei Gasumlagen sinken auf null Cent – Weitergabe noch offen

Morgen entfallen vorerst zwei Umlagen, die einen Teil des Gaspreises ausmachen. Die Bundesnetzagentur hält die Absenkung für eine gute Nachricht für die Verbraucher.

Ab dem 1. Oktober entfallen für Gaslieferanten zwei Umlagen, die einen Teil des Gaspreises für Haushaltskunden ausmachen. Bislang wurden für die sogenannte Regelenergie-Umlage 0,57 Cent je Kilowattstunde fällig.

Für die sogenannte Konvertierungsumlage wurden 0,038 Cent je Kilowattstunde erhoben. Beide werden jetzt für zunächst ein Jahr auf jeweils null Cent abgesenkt. Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden ergibt dies insgesamt 121,60 Euro.

Bundesnetzagentur: Absenkung gute Nachricht

Solche Umlagen müssen die Versorgungsunternehmen an das für das deutsche Gasmarktgebiet zuständige Unternehmen THE abgeben. Die Versorger reichen diese Kosten üblicherweise an ihre Endkunden weiter.

Was von der Absenkung bei den Lieferanten am Ende bei den Verbrauchern ankommt, ist aber noch unklar. «Die Versorger müssen diese Änderung nicht sofort an die Kundinnen und Kunden weitergeben, sondern erst bei der nächsten Preiskalkulation», sagte eine Sprecherin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

Die Bundesnetzagentur nannte die Absenkung eine gute Nachricht für die Gaskunden in Deutschland. «Wir erwarten, dass die Entlastung am Ende auch beim Verbraucher ankommt», erklärte Behördenpräsident Klaus Müller in einer Mitteilung von Freitag.

Gaspreis aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzt

Die Regelenergie- oder Bilanzierungs-Umlage wird für Kosten erhoben, die aus dem Einsatz von Regelenergie, also Gas, entstehen. Sie wird eingesetzt, wenn das Verhältnis zwischen ein- und ausgespeisten Gasmengen nicht ausgeglichen ist. Bei der Konvertierungsumlage geht es um Kosten, die THE durch die Anpassung des Erdgas-Energiegehalts an bestimmte Liefergebiete entstehen.

Der Gaspreis setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Bei der jüngsten Gaspreisanalyse des BDEW vom Juli entfielen 72 Prozent des Preises auf Beschaffung und Vertrieb, 13 Prozent auf sogenannte Netzentgelte und 15 Prozent auf Steuern und Abgaben.