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Rückschlag für Meta vor Gericht wegen Cambridge Analytica

Der Jahre zurückliegende Datenschutz-Skandal um Cambridge Analytica hat dem Facebook-Konzern Meta eine frische Niederlage vor Gericht eingebracht. Geschworene im US-Bundesstaat New Mexico entschieden, dass Nutzer mit Blick auf Datenschutz und Redefreiheit in die Irre geführt wurden. 

Der zuständige Richter soll nun die Höhe der Strafe festlegen – und es könnte ein erheblicher Betrag werden. Pro Verstoß droht eine Strafe von bis zu 5.000 US-Dollar. Die Geschworenen fanden den Konzern bei den meisten der insgesamt gestellten 34 Fragen haftbar – und zwar mit jeweils 1,3 bis 2,1 Millionen Verstößen angesichts der Zahl betroffener Nutzer, wie der Finanzdienst Bloomberg aus dem Gerichtssaal berichtete.

Ein Skandal mit Folgen

Der Skandal um Cambridge Analytica hatte 2018 das Vertrauen der Öffentlichkeit zum Facebook-Konzerns nachhaltig beschädigt. Dabei ging es darum, dass Informationen aus einer harmlos erscheinenden Umfrage eines Datenforschers zur Erstellung von Nutzerprofilen genutzt und mit der Analysefirma Cambridge Analytica geteilt wurden. Auch das Team des damaligen Kandidaten Donald Trump griff darauf vor der US-Präsidentenwahl 2016 zurück. Insgesamt waren rund 87 Millionen Nutzer-Accounts betroffen. Der Konzern zahlte unter anderem rund sechs Milliarden Dollar an die US-Regierung, um Ermittlungen dazu beizulegen.

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Im Nachgang des Skandals zog New Mexico dann 2021 vor Gericht mit Vorwürfen, bei denen es zusätzlich um die Meinungsfreiheit auf der Plattform ging. Auslöser waren Enthüllungen im Zuge der Aufarbeitung des Falls. Unter anderem hieß es dabei in einem Whistleblower-Bericht, dass einige prominente Accounts von Regeln zu auf der Plattform erlaubten Inhalten heimlich ausgenommen worden seien.

Meta: Nicht einverstanden

Meta betonte in einer Reaktion, man sei mit der Entscheidung der Geschworenen nicht einverstanden und werde sich weiter gegen die Vorwürfe verteidigen. Das Unternehmen habe nach der US-Verfassung das Recht, die Plattformen so zu betreiben, wie man es im Interesse der Nutzer für richtig halte. Das bedeute, der Meinungsfreiheit eine Priorität einzuräumen, Informationen der Nutzer zu schützen und ihnen die Kontrolle über ihre Daten zu geben, hieß es.

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